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Neue Corona Regeln seit den 01.10.2022

Von vielen Politikern und Fachleuten angekündigt, nach der Sommerwelle folgt die Herbstwelle. Um die Auswirkungen einer neuen Erkrankungswelle zu minimieren und vor allem vulnerable Gruppen besser zu schützen, hat die Bundesregierung einen neuen Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen verabschiedet.

Einige der neuen Regeln gelten bundesweit, andere können optional von den Bundesländern verordnet werden. Damit soll eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur verhindert werden. Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick.

Bundesweit gelten folgende Maßnahmen

  • Von 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gilt bundesweit: FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr. Kinder und Jugendliche von 6 bis einschließlich 13 Jahre können OP-Masken tragen.
  • FFP2-Masken- und Testpflicht für Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher von Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens

Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen festlegen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten.

Maskenpflicht im Personennahverkehr

  • Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen. Dies gilt auch für die Bereiche Kultur, Sport, Freizeit und Gastronomie. Eine Ausnahme gilt für diejenigen, die über einen negativen Testnachweis verfügen. Außerdem: Die Länder können diese Ausnahme auf frisch geimpfte oder genesene Personen ausweiten.
  • Maskenpflicht in Schulen und anderen Ausbildungseinrichtungen. Dies gilt für Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr.
  • Testpflicht in Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen wie Asylbewerberunterkünften oder Hafteinrichtungen

Mögliche Maßnahmen der Länder bei konkreter Gefahr der Gesundheitslage

Wenn die Fallzahlen steigen und für ein Bundesland oder eine bestimmte Region die kritische Infrastruktur oder die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems bedroht ist, kann das Landesparlament weitere Maßnahmen anordnen. Dazu gehören:

  • Abstandsregeln in öffentlichen Innen- und Außenräumen Personenobergrenze in öffentlichen Innenräumen
  • Maskenpflicht im Außenbereich, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • verpflichtende Hygienekonzepte für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen sowie für Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich

Schulschließungen ausgeschlossen - Schulschließungen sind in den neuen Corona-Schutzmaßnahmen nicht vorgesehen. Bereits in der Pressekonferenz des Bundeskabinetts am 24. August 2022 sagte Lauterbach, dass er Schulschließungen oder andere lockdownähnliche Maßnahmen ausschließe.

Neuerungen zum Impfstatus

Wer weniger als dreimal geimpft ist, gilt ab dem 1. Oktober 2022 nicht mehr als vollständig immunisiert. Die Ausnahme: Nach überstandener Corona-Infektion reichen zwei Impfungen, wenn Sie die Infektion mit einem Antikörper- oder PCR-Test nachweisen können.

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